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Die Schutzausweisung dient
- Der Erhaltung der in der Hauptterrasse eingelassenen Bachniederung mit hoher Bedeutung als Lebensraum fuer wild lebende Tiere und Pflanzen, - Der Erhaltung der Niederungslandschaft, gepraegt durch nasses und feuchtes Gruenland, gegliedert und belebt durch Baumgruppen, Kopfbaeume und Roehrichtzonen fuer die Erholung der Menschen, - Der Erhaltung von Feuchtlebensraeumen aufgrund ihrer Eigenschaft als gefaehrdete Lebensraeume fuer Pflanzen und Tiere, - Der Erhaltung von Kopfbaeumen und Althoelzern als landeskundliche Zeugnisse und als Lebensstaette, insbesondere fuer baumhoehlenbewohnende Tiere, - Der Erhaltung der Bruch- und Niederungslandschaft aufgrund ihrer wichtigen Funktion fuer den Wasserhaushalt. - Foerderung der Uferrandstreifen zur Verbesserung der Selbstreinigung und der Biotopvernetzungsfunktion.
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