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gemaess LG Paragraph 20 - zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstaetten bestimmter wildlebender Pflanzen- und Tierarten, - aus wissenschaftlichen Gruenden, - wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragender Schoenheit der Flaeche, - zur Erhaltung und Entwicklung des Talraumes der Niers, als breites, flach ausgezogenes Niederungsgebiet einschl. der Terrassenkanten und der Erhaltung der grossflaechigen, von Graeben und der eingedeichten Niers durchgezogenen Gruenland- bereiche mit hohem Naturpotential
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