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Die Schutzausweisung dient der Erhaltung und Optimierung dieses vielgestaltigen Kulturlandschaftskomplexes fuer artenreiche Lebensgemeinschaften und als Lebensstaette bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere fuer Brutvoegel, als Nahrungs-, Rast- und Ueberwinterungsstaette fuer ziehende Voegel und damit dem Schutz eines Teiles des europaeischen oekologischen Netzes "Natura 2000". Mit der Schutzausweisung verbunden sein soll aber auch die Wiederherstellung und Entwicklung bereits abgegangener oder abgaengiger hochwertiger Lebensraeume und Lebensgemeinschaften zur nachhaltigen Sicherung oder Verbesserung der Leistungsfaehigkeit des Naturhaushaltes und des hohen Erlebniswertes fuer die naturbezogene Erholung des Menschen. Die Schutzausweisung dient darueber hinaus der nachhaltigen Sicherung von Bodendenkmalen. Das Naturschutzgebiet liegt vollständig innerhalb des FFH-Gebietes DE-4703-301 "Tantelbruch mit Elmpter Bachtal und Teilen der Schwalmaue", und ist eines der Kernbereiche des EG Vogelschutzgebietes DE-4603-401 "Schwalm- Nette-Platte mit Grenzwald und Meinweg". Fuer FFH-Lebensraumtypen und eventuell gesetzlich geschuetzte Biotope nach Paragraph 62 LG werden bis 2006 Sofortmassnahmekonzepte erstellt. Sie werden Massnahmen darstellen, deren Umsetzung bis 2012 im Privatwald vorgesehen ist. Das Schutzgebiet ist Bestandteil des Naturpark Schwalm-Nette mit hoher Bedeutung bezueglich der Erholung und Naturerfahrung fuer die Bewohner der nahen Verdichtungsgebiete. Fuer die Meldung des Gebietes ausschlaggebend sind folgende Lebensraeume bzw. -gemeinschaften:
- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (NATURA-2000-Code 3260) - Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandböden (NATURA-2000-Code 9190) - Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (NATURA-2000-Code 6510) - Hainsimsen-Buchenwälder (NATURA-2000-Code 9110); - Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (NATURA-2000-Code 91E0, Prioritärer Lebensraum) - Kammmolch - Eisvogel - Teichrohrsänger - Pirol - Nachtigall - Wasserralle - Wespenbussard - Schwarzspecht Das FFH-Gebiet hat darüber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 und/oder für Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie Bedeutung für: - Kleiner Wasserfrosch - Wasserfledermaus Aus den vorgenannten Schutzgründen ergeben sich folgende Planungsziele - Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Dynamik der Quellbäche mit ihrer typischen Vegetation und Fauna entsprechend dem Leitbild von Sandbächen im Flachland. - Verbesserung des Wasserhaushaltes der Niederung als wesentliche Grundlage für die weitere Entwicklung wertvoller und seltener Lebensräume wie Erlenbruchwälder. - Erhaltung der Bruch- und Niederungslandschaft aufgrund ihrer wichtigen Funktionen im Wasserhaushalt, u.a. Förderung der Funktion als Wasserspeicher und Retentionsraum - Erhaltung und Entwicklung naturnaher Erlenbruchwälder in der Niederung mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungs- und Altersstufen und ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite einschließlich ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren. - Erhaltung und Entwicklung strukturdiverser vorzugsweise durch Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora und in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen einschließlich ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren und in ihrer typischen standörtlichen Variations- breite - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen. - Erhaltung und Weiterentwicklung des Wegesystems zur naturschutzverträglichen Lenkung der Erholungsnutzung und zur Optimierung des Erlebniswertes für die naturgebundene Erholung.
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