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Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess LG Paragraph 20,
- Zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten wildwachsender Pflanzen und wildlebender Tierarten, - Zur Erhaltung der Teiche und des naturnahen Bachlaufes, - Wegen seiner Bedeutung fuer Amphibien, Wasservoegel, Schmetterlinge und Reptilien, - Wegen seiner gut ausgebildeten Pflanzengesellschaften, - Wegen des gut ausgebildeten Biotopkomplexes, - Wegen des wertvollen Auenwaldes und der wertvollen Bachaue.
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