| |
Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess LG Paragraph 20,
- Zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten wildwachsenden Pflanzen und wildlebender Tierarten, - Zur Erhaltung eines naturnahen feuchten Talbereiches, - Wegen des naturnahen Bachlaufes, - Zur Erhaltung des Buchen-Eichen-Mischwaldes, - Zur Erhaltung von Altholzbestaenden, - Wegen der hohen strukturellen Vielfalt, - Wegen der gefaehrdeten Pflanzengesellschaft, - Wegen seiner Bedeutung fuer Schmetterlinge, Amphibien, Hoehlenbrueter, Wasserinsekten und Reptilien.
|