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Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess LG Paragraph 20, - Zur Erhaltung und Entwicklung der vorhandenen Biotopkomplexe als Refugium und Regenerationsraum fuer an Feucht- und Trockenstandorte gebundene Tier- und Pflanzenarten, - Zum Schutz der hier vorkommenden und zum Teil gefaehrdeten Tier- und Pflanzenarten, - Zur Erhaltung eines naturnahen, wenig beeintraechtigten Fliessgewaesserkomplexes mit teilweise hoher Gewaesserguete und artenreicher Wasserfauna, - Erhalt der Ronsdorfer Talsperre als Lebensraum fuer den besonders schutzwuerdigen europaeischen Edelkrebs und die Grosse Teichmuschel, - Erhalt des Strukturreichtums der grossen Bachtaeler, Quellbaeche und kleineren Siefentaeler (z.B. Kerbtaeler mit kaskadenartig strukturiertem Gewaesserbett) und kulturhistorisch bedingten ehemaligen Hammerteichen, Obergraeben, verlandeten Teichanlagen und kleineren Steinbruechen sowie Feuchtbrachen, Auetuempeln, Alt- waessern, natuerlichen Bachmaeandern mit ausgepraegten Steil- und Flachuferbereichen, Erlenbruchwaldrelikten, naturnahen Ufergehoelzen, Auegebueschen und Ueber- schwemmungsbereichen mit Nasswiesen und Quellfluren sowie natuerlichen Laubwaldbestaenden, eingestreuten Althoelzern und hohem Totholzanteil.
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