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Die Festsetzung des ca. 12 ha großen Naturschutzgebietes erfolgt gemäß § 20 a, b und c LG NRW, insbesondere
- zur Erhaltung und Entwicklung der vorhandenen Biotopkomplexe als Refugialund Regenerationsraum für an Feuchtstandorte gebundene Tier- und Pflanzenarten - zur Erhaltung eines naturnahen, lokal bedeutsamen Fließgewässersystems mit typischer Fließgewässerfauna und naturnahen Ufergehölzen - zur Erhaltung des Strukturreichtums des Grünlandkomplexes mit Feucht- und Nassgrünland, Quellen, Quellfluren und alter Teichanlagen, naturnahen Gehölzen wie Hecken, Baumhecken, Feldgehölze, Obstwiese sowie kleinen Buchenwaldbeständen mit Altholz - zum Erhalt der Verbindungsfunktion zwischen Hohenhager Bachtal und Heidacker Bach - aus landeskundlichen Gründen und wegen der besonderen Eigenart der kulturhistorisch bedeutsamen Strukturen mit alten Hecken und Wegebeziehungen.
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