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Die Unterschutzstellung des ca. 20 ha großen Naturschutzgebietes erfolgt
a) gemäß § 20 a) LG
- zur Erhaltung und Wiederherstellung von in großen Abschnitten naturnahen und strukturreichen Fließgewässern und ihrer Lebensgemeinschaften - zur Erhaltung der verbliebenen siedlungsfreien Auenflächen am Morsbach - zum Schutz und zur Entwicklung der fließgewässerbegleitenden Biotope mit der charakteristischen Begleitflora und -fauna wie Quellen, Teiche, Nass- und Feuchtgrünland, Feuchtbrachen sowie naturnahe bergische Laubwaldflächen in Bachtälern Insbesondere sind in ihrer naturnahen Vergesellschaftung schützenswert: - die bachbegleitenden Erlen-Eschenwälder und die alt- und totholzreichen Hangwälder mit Traubeneiche, Buche und Hainbuche - die artenreiche Flora der Quellen, Bachauen und Feuchtbiotope - die charakteristische Säugetier- und Vogelfauna - die arten- und individuenreichen Amphibien- und Reptilienfauna sowie ihrer Fortpflanzungsstätten - die naturnahen Fließgewässerabschnitte mit natürlicher Gewässerfauna, insbesondere die Wirbellosenfauna der Quellbäche und die Fischfauna des Morsbaches
b) gemäß § 20 b) LG NRW
- aus landeskundlichen Gründen
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