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Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess Paragraph 20 LG NW,
- Zur Erhaltung der besonderen geomorphologischen Struktur, - Zur Erhaltung von limnologisch wertvollen Quellbiotopen und als hydrogeologisches Dokument der juengeren Landschaftsgeschichte, - Zur Wiederherstellung und Erhaltung von naturnahen Waldbereichen.
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