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Gemaess Paragraph 20 LG NW,
- Zur Erhaltung und Entwicklung eines vielfaeltigen Biotopkomplexes aus trockenen bis feuchten, nassen und staunassen Sukzessionsflaechen, Brachestadien und Kleingewaessern,
- Zur Erhaltung und Sicherung des Lebensraumes einer Vielzahl von zum Teil gefaehrdeten Tier- und Pflanzenarten insbesondere der Kleingewaesser und Verlandungszonen,
- Aus wissenschaftlichen, natur- und landeskundlichen sowie narurgeschichtlichen Gruenden,
- Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des Gebietes.
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