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Gemaess Paragraph 20a,b,c LG NW,
- Zur Erhaltung und Wiederherstellung einer durchgehenden, weitgehend naturnahen Flussauenlandschaft als Hauptachse eines Biotopverbundes von landesweiter Bedeutung, insbesondere durch Selbstentwicklung, - Zur Erhaltung, Selbstentwicklung und Foerderung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstaetten bestimmter, zum Teil stark gefaehrdeter bzw. vom Aussterben bedrohter, wildlebender Pflanzen- und Tierarten, insbesondere von Wat-, Wiesen- und Wasservoegeln, Reptilien, Amphibien, Fischen, Libellen und Wasserinsekten, seltenen, zum Teil stark gefaehrdeten Pflanzengesellschaften und Pflanzenarten der Gewaesser, der Roehrichte, Grosseggenrieder und Hochstaudenfluren, des Feucht- und Nassgruenlandes, der Magerweiden und - wiesen, der Sandtrockenrasen sowie der natuerlichen Vegetation der Weichholz- und Hartholzaue, - Zur Erhaltung und Wiederherstellung einer naturnahen Fliessgewaesserdynamik einschliesslich von naturnahen Steil- und Flachauen, Uferabbruechen, Auskolkungen und offenen Sand- und Kiesablagerungen, insbesondere durch Selbstentwicklung, - Aus naturwissenschaftlichen, erdgeschichtlichen und landeskundlichen Gruenden, - Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart, Vielfalt, Schoenheit und Unersetzlichkeit des Gebietes.
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