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Gemaess Paragraph 20 LG NW,
a) Zur Erhaltung und Entwicklung naturnaher Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwaelder mit ihrer typischen Flora und Fauna in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen / Altersphasen und in ihrer standoertlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaelder, Gebuesch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldraender durch
- naturnahe Waldbewirtschsftung unter Ausrichtung auf die natuerliche Waldgesellschaft ein- schliesslich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestaende und Foer- derung der Naturverjuengung aus Arten der natuerlichen Waldgesellschaft, - Erhaltung und Foerderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Grosshoehlen- und Altbaeumen, - Vermehrung des Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwaldes auf fuer die Waldgesellschaften typi- schen Standorten, - Sicherung und ggfs. Wiederherstellung des natuerlichen Wasserhaushaltes,
Schutzziele fuer Lebensraumtypen und Arten, die fuer die Meldung des Gebietes ausschlaggebend sind:
- Stieleichen-Hainbuchenwaelder (9160), - Schwarzspecht,
b) Zur Erhaltung und Entwicklung grossflaechig zusammenhaengender, naturnaher, meist kraut- und geophytenreicher Waldmeister-Buchenwaelder auf basenreichen Standorten mit ihrer typischen Fauna in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen / Altersphasen und in ihrer standoertlichen typi- schen Variationsbereiche, insklusive ihrer Vorwaelder, Gebuesch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldraender durch
- naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natuerliche Waldgesellschaft einschliesslich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestaende und Foerderung der Natur- verjungung aus Arten der natuerlichen Waldgesellschaft, - Erhaltung und Foerderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbe- sondere von Grosshoehlen- und Altbaeumen, - Vermehrung des Waldmeister-Buchenwaldes auf fuer die Waldgesellschaften typischen Standorten (v.a. im weiteren Umfeld von Quellbereichen oder Bachlaeufen),
c) Zur Erhaltung und Foerderung von naturnahen Stillgewaessern (§62-Biotope), d) Zur Bewahrung und Wiederherstellung eines guenstigen Erhaltungszustandes der natuerlichen Lebensraeume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Artikel 4 Absatz 4 in Verbindung mit Artikel 2 der Richtlinie. Hierbei handelt es sich um folgenden natuerliche Lebensraum von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie als massgebliche Bestandteile des Gebietes im Sinne des Paragraph 48 d Absatz 4LG NW:
- Stieleichen-Hainbuchenwald (9160),
Das Gebiet hat darueber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 und/oder fuer Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie Bedeutung fuer:
- Waldmeister-Buchenwald (9130),
sowie fuer Arten der Vogelschutzrichtlinie:
- Schwarzspecht,
e) Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden und wegen der biogeographischen Bedeutung, f) Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des Gebietes, g) Zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Abwehr schaedlicher Einwirkungen und negativer Veraenderungen oekologischer Zusammenhaenge, h) Als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung.
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