| |
Gemaess Paragraph 20 LG NW,
- Zur Erhaltung und Sicherung der gefaehrdeten Arten der Kalkhalbtrockenrasen, insbesondere der Orchideenvorkommen, - Zur Erhaltung und Sicherung der Pflanzengesellschaften der Halbtrockenrasen und ihrer Sukzessionsstadien, - Zur Entwicklung naturnaher Waldgesellschaften in den Randzonen, - Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des Gebietes, - Aus naturwissenschaftlichen Gruenden.
|