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Gemaess Paragraph 20 LG NW,
- Zur Erhaltung und Sicherung der gefaehrdeten Arten der Kalkflach- moore und Kalkhalbtrockenrasen, - Zur Erhaltung und Foerderung der kalkflachmooraehnlichen Feucht- flaechen einschliesslich Wasserflaechen und der Kalkhalbtrockenrasen, - Zur Erhaltung und zum Schutz seltener und gefaehrdeter Tierarten, - Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des Gebietes, - Aus naturwissenschaftlichen Gruenden.
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