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Gemaess Paragraph 20 LG NW,
- Zur Erhaltung eines strukturreichen und teilweise naturnahen Bachkerbtales und seiner Nebentaeler, mit seinen wertvollen Waldbestaenden, - Zur Erhaltung eines wertvollen Quellgebietes, - Zur Erhaltung und Foerderung der teilweise mit Obstbaeumen ueberstandenen, als Gruenland genutzten Talhaenge, - Zur Erhaltung, Entwicklung und Foerderung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstaetten bestimmter, zum Teil gefaerdeter wildlebender Pflanzen- und Tierarten, insbesondere von Amphibien und krenophilen Wasserorganismen, - Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen,landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden, - Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart, Vielfalt, Schoenheit und Unersetzlichkeit des Gebietes.
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