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Gemaess Paragraph 20 LG NW,
- Zur Erhaltung, Foerderung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstaetten, insbesondere von seltenen, zum Teil stark gefaehrdeten Wat- und Wiesenvoegeln und von seltenen, zum Teil gefaehrdeten Pflanzengesellschaften des offenen Wassers und des feuchten Gruenlands, - Zur Erhaltung und Wiederherstellung eines naturnahen Bachlaufs mit teils fragmentarischem, teils gut ausgebildeten Roehrichtsaum mit Bedeutung fuer den Biotopverbund, - Zur Erhaltung und Optimierung von bachbegleitenden Strukturen wie Altarmen, Kleingewaessern und Gruenlandflaechen, - Zur Erhaltung und Sicherung der Niederungsflaechen als Zugvogel-Rastplatz, - Wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart des Gebietes.
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