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Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 a), b) und c) sowie § 48 c LG a) zur Erhaltung und Entwicklung einer naturnahen, noch regelmäßig überfluteten Rheinaue mit zahlreichen auentypischen Biotopstrukturen und Lebensgemeinschaften, insbesondere · Erhaltung und Entwicklung der Rheinaue wegen ihrer Bedeutung für den internationalen, nationalen und landesweiten Biotopverbund. · zur Erhaltung und Entwicklung der Auenlandschaft und der natürlichen Überflutungsdynamik des Rheins · zur Erhaltung und Entwicklung der natürlichen eutrophen Seen und Altarme (3150), insbesondere der naturnahen eutrophen Stillgewässer mit ihrer typischen Fauna insbesondere auch als Nahrungshabitat für Grünschenkel und Waldwasserläufer · zur Erhaltung und Entwicklung der Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (91E0, Prioritärer Lebensraum) mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder und -gebüsche sowie Staudenfluren · zur Erhaltung und Entwicklung des Rheins mit Schlammbänken und einjähriger Vegetation (3270), insbesondere naturnaher Strukturen der schlammigen, teils sandig-kiesigen Flussufer einschließlich der ufernahen Wasserbereiche mit ihrer typischen Fauna und Flora - insbesondere auch als Ruhezone für Wanderfische der Arten Maifisch, Weißflossiger Gründling, Flussneunauge, Lachs, Steinbeißer, Groppe, Meerneunauge und Rapfen · zur Erhaltung und Entwicklung der Rheinaue mit ihren Grünlandflächen als Lebensraum für Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach der FFH-Richtlinie* bzw. für Arten der Vogelschutzrichtlinie wie Blässgans, Eisvogel, Fischadler, Flussregenpfeifer, Flussseeschwalbe, Kiebitz, Krickente, Löffelente, Nachtigall, Weißwangengans, Pfeifente, Pirol, Saatgans, Tafelente, Wachtelkönig und Zwergsäger sowie weiterer gefährdeter Tier- und Pflanzenarten (z.B. Tauben-Skabiose auf dem Postdeich) · zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung auentypischer Feuchtbiotope als Lebensräume von Wat-, Wasser- und Wiesenvögeln, insbesondere von an schlammige und sandig-kiesige Flussufer sowie Feuchtgrünland gebundene Vogelarten · zur Erhaltung und Entwicklung der gut ausgeprägten Gehölzstrukturen wie Hecken, Baum-, Gehölzreihen und Feldgehölze als Lebensräume von an Hecken und Gebüsche gebundene Vogelarten · zur Förderung der natürlichen Uferdynamik des Flürener Altrheins. b) aus landeskundlichen, naturgeschichtlichen und erdgeschichtlichen Gründen, insbesondere wegen der Bedeutung der Woy und ihrer Umgebung, der natürlich gewachsenen Auenböden und des auentypischen Kleinreliefs. c) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit der typischen, reich strukturierten Auenlandschaft mit ihrem auentypischen Kleinrelief sowie der Woy.
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