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Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess LG Paragraph 20,
- Wegen der Bedeutung des Gebietes als ein in der Roten Liste von NRW aufgelisteter, stark gefaehrdeter Biotopkomplex, - Wegen des Vorkommens zahlreicher gefaehrdeter Tierarten (Amphibien, Insekten und Voegel), - Zur Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Biotopstrukturen insbesondere der Altholzbestaende und Gewaesser, - Wegen der Bedeutung fuer die Forstoekologie, - Wegen der hervorragenden Schoenheit der Hochwaldbestaende und des markanten Gelaendereliefes.
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