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Die Festsetzung als Naturschutzgebit erfolgt gemaess Paragraph 20a), b) und c) LG
- Zur Erhaltung,Herstellung und Wiederherstellung eines in weiten Teilen maeandrierenden Bachtales und seiner charakteristischen Biotoptypen und Lebensgemeinschaften, insbesondere - Zur Erhaltung eines Lebensraums mit besonderer Bedeutung fuer gefaehrdete Tierarten, v.a Libellenarten (Gebaenderte Prachtlibelle (Calopteryx splendens) und Zweigestreifte Quelljungfer (Cordulegaster boltonii) sowie Amphibien (Erdkroete, Grasfrosch) und Reptilien (Blindschleiche), - Zur Erhaltung des vielgestaltigen und strukturreichen Komplexes aus zahlreichen Biotoptypen und einer hohen Artenvielfalt, - Wegen der Bedeutung des Gebietes als Teil des regionalen Biotopverbundes - Wegen der Seltenheit, der besonderen Eigenart und der Schoenheit der naturnahen Bachaue - Wegen der naturgeschichtlichen, erdgeschichtlichen und landeskundlichen Bedeutung der natürlich gewachsenen Auenböden und des auentypischen Kleinreliefs.
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