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Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20a) LG
- Zur Erhaltung und Wiederherstellung des naturnahen, ganzjaehrig wasser- fuehrenden Abschnitts des Siegewinkelbaches mit seinen charakteristischen feuchten bis nassen Biotoptypen und Lebensgemeinschaften, insbesondere - Zur Erhaltung und Entwicklung des Quellgebietes und naturnahen Abschnittes des Siegewinkelbaches, - Zur Erhaltung des Vorkommens von gefaehrdeten Tier- und Pflanzenarten, vor allem Wasserinsekten, wie z.B. Grosslibellen (Zweigestreifte Quelljungfer), Stein- und Koecherfliegen sowie Amphibien, - Wegen der Bedeutung des Gebietes fuer den regionalen Biotopverbund.
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